Gebäudeenergiegesetz: Was bedeutet das für mich?

In diesem Jahr wurde das Gebäudeenergiegesetz dahingehend verändert, dass künftig 65 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen soll. Der Bund will damit einerseits klimafreundlicher werden und andererseits die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. Eigentlich eine feine Sache, wenn ich als Gebäudeeigentümer meine „eigene Energie erzeugen“ kann und nicht mehr von teurer Importware (z.B. Erdöl und Erdgas) abhängig bin.

Im Zuge der Novelle hat sich allerdings einige Unsicherheit breitgemacht. Gelten für Neubau und Altbau die gleichen Bedingungen und technischen Voraussetzungen? Was ist das jeweils richtige Heizsystem?

Soll ich auf Biomasse setzen? Ab wann rechnet sich eine Wärmepumpe? Ist Fernwärme vielleicht etwas für mich? Mit wie viel Förderung durch welche Institution kann ich rechnen?

Das alles lässt sich nicht mit einem Satz beantworten. Wir nehmen uns Zeit für Sie uns erarbeiten gemeinsam die für Sie optimale Lösung. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen.